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den 3. Septbr. 1831
Karl
Friedrich Wildenhain
Resolutio
Pillnitz am 14. September
1831
Zu den Akten zu
nehmen.
Durchlauchtigster Herzog,
Gnädigster Prinz
Mitregent!
Gegenwärtiges
Danksagungsschreiben bezieht sich auf Wildenhainen besage der
anliegenden höchsten Resolution vom 6. Juli d.J. gesehene
gnädigste Verwilligung.
Ew. Königlichen Hoheit zu
danken ist zu sehr ein Bedürfnis meines Herzens geworden als das
ich es auch itzo noch versäumen dürfte. Ich habe, nachdem der
Geh. Kab. Secretär die Bedenklichkeiten gehoben, die mir den
Anspruch darauf zu versagen schienen, das gnädigst Ertheilte,
als
aus Höchst Eigenen Mitteln gereicht, so lieber empfangen als es
eben hinreichte, eine Kiste mit Papieren zu retten deren Erhaltung mir
Pflicht war, sogar um dem Gefühle nicht weniger zu genügen,
die das Entbehren gerade dieser Werkmittel schmerzlich empfanden. So
befreund ich mich von neuem mit umfassenden Samlungen und Auszügen
für nächsten Zwek unternommen, und einer Menge Urkunden
meines eigenen Lebens, die zum Theil noch gar nicht entziffert sind. -
Meine Abreise verschob ein
Eräugnis zu dessen selbst unendlicher Mittheilung mir Worte fehlen
möchten. Aus einem zauberisch begrabendem Meere entsagender
Vergessenheit hab ich den reichsten Perlenschaz von
Freudenthränen, erinnernd, errathend, auch runend, und freilich
nur kraft jener hohen Gleichwürdigung herausgeholt, welche
schönst Offenbartes auf eigne Kosten anerkennt. Doch Mitten im
gern ausgeduldetem Entzücken an unerhofften Erfüllungen
überfällt mich ein Hinterhalt nie geahndeter Pflichten,
denen zu genügen so möglich war. Ich erlebe Bewährungen
des früher so hart als kühn Ausgesprochenen und behalte
Recht, wofern es ein Höchst von Unmenschlichkeit heisen mus, um
erste Pflichten sogar betrogen sein.
Doch hab ich, ob unbeehrt, alte
Kränkungen abgethan und selbst das Liebesmal einer christlichen
Gemeinde theil’ ich nun unverhöhnt, ein Versöhnter. -
Wie glüklich, es meinem
Fürsten sagen zu dürfen, wie selig es ist, auch aus den
Zeiten algemeinsten Unterganges das zarte Menschlichste gros, rein und
mit allerhöchsten Beglaubigungen seiner Ächtheit gerettet
sehen. Dafür zu sorgen, das ich es halb auch öffentlich sagen
darf, ist mir nun Obliegenheit, welche nach den Täuschungen eines
halben Lebens mit Vorsicht, mit Entschlossenheit auch für das
Ungewöhnlichste behauptet sein wil. Es gilt ein heiliges Recht,
edelste Ansprüche und ein Beispiel, wie reiner sie aus jederlei
Bewältigendem fleckenlos auftauche; aber auch, Anderen vieles
schöner zu retten als mir es versagt wurde. -
Wen nun, im Sinne
bürgerlicher Sicherheit und örtlicher Beziehungen, ich keinen
besseren Aufenthalt weis als diesen heimischen, für solchen Zwek,
und wen es mir tröstlich war, mit meinem gebrochenem Herzen bei
Ihnen ein gnädiges Gehör zu finden, so würd’ es mich
innig befriedigen, wen bald einmal einer heitersten Rechenschaft das
Gleiche zu Theil würde. So hoffend ersterb’ ich in tiefster
Ehrfurcht.
Ew. Königlichen Hoheit
Dresden am 18ten August 1831. |
Unterthänigst
Gehorsamer
Karl Friedrich Wildenhain.
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